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Verhaltenskodex
Code of Conduct

Verhaltensnormen

Als international tätiges Unternehmen wollen wir sicherstellen, dass jeder, der mit seiner Arbeit zu unserem Erfolg beiträgt, seine Menschen- und Arbeitsrechte vollständig wahrnehmen kann. 

Niemand, der mit oder für uns arbeitet, soll seelischen oder körperlichen Schaden nehmen. Daher ist dieser Verhaltenskodex die Grundlage aller unserer internen Verhaltensweisen und unserer Geschäftsbeziehungen. 

Die Anforderungen und Mindeststandards, die in unserem Kodex beschrieben werden, beruhen auf den Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO / ILO) und allen einschlägigen Normen der Vereinten Nationen. 

Obwohl wir uns bewusst sind, dass unsere Geschäftspartner eventuell aus kulturellen und politischen Zusammenhängen kommen, die von unserem Wertesystem abweichen können, gibt es allgemeingültige und universale Menschenrechte, die unter allen Umständen beachtet und geschützt werden müssen. 

Wir bemühen uns in unseren Entscheidungen und unserem Verhalten einen Beitrag zu den in diesem Dokument aufgeführten Verhaltensnormen zu leisten. Gegen jegliche Missachtung dieses Standards, die uns zur Kenntnis gelangt, werden wir im Rahmen des uns zur Verfügung stehenden Einflusses angehen. 

Unser Unternehmen garantiert die Umsetzung dieses Kodex für alle Personen in unserem Unternehmen, unabhängig von der vertraglichen Grundlage der Beschäftigung. Gleiches erwarten wir von unseren Lieferanten. Nationale gesetzliche Regelungen, die strenger sind als dieser Verhaltenskodex, gelten selbstverständlich in allen Fällen.

 

Unsere Mitarbeiter

- halten sich nach bestem Wissen und Gewissen an die Gesetze der Länder, in denen wir Geschäftsbeziehungen pflegen, 

- sehen vertrauensvolle Zusammenarbeit als Leitprinzip unserer Arbeit an, 

- basieren Geschäftsentscheidungen auf objektiven und messbaren Kriterien, 

- akzeptieren keine Geschenke, unabhängig von ihrer Form, 

- dokumentieren Ergebnisse von Vertragsverhandlungen, 

- erläutern Inhalte von Verträgen und notwendige Formalitäten offen und vorbehaltslos gegenüber unseren Geschäftspartnern. 

Umwelt 

Wir verpflichten uns dazu, als Unternehmen umweltbewusst zu handeln und die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt durch den Einsatz gesellschaftlich verantwortungsvoller und wirtschaftlich tragbarer Methoden so gering wie möglich zu halten. Umweltschutz, Recycling und Energie-Einsparungen für saubere Luft, reines Wasser, zur Reduzierung des Abfallaufkommens und zur Regeneration der natürlichen Ressourcen der Erde werden von uns gefördert. Wir halten alle anwendbaren Umweltgesetze und diesbezügliche Rechtsvorschriften in den Ländern ein, in denen wir tätig sind. 

Die Verantwortung für unsere Mitarbeiter, der sinnvolle Umgang mit Ressourcen und das betriebswirtschaftliche Know-how werden in unserer Nachhaltigkeitsinitiative deutlich. 

Nachhaltigkeit

Nachhaltiges Wirtschaften ist die Basis zukunftsweisender Unternehmensführung. Umfassend arbeiten wir zu den relevanten Themen aus Ökonomie, Ökologie und Sozialem. In enger Zusammenarbeit mit der Universität Witten/Herdecke haben wir relevante Themen wie Klima und Energie, Ressourcen, Qualität und Verbraucherschutz, Demografie und gesellschaftliche Verantwortung konsequent im Blick. Dabei begreifen wir unsere Nachhaltigkeitsarbeit als stetigen Prozess einer gemeinsam wahrgenommenen Verantwortung.

Unsere Lieferanten 

Grundsätzlich sind wir bestrebt, langfristige Geschäftsbeziehungen mit allen unseren Geschäftspartnern aufzubauen und zu pflegen. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, diesen Verhaltenskodex zu respektieren, soziale Standards einzuhalten und in einer ehrlichen Art und Weise nach Recht und Gesetz zu handeln. Unsere Lieferanten stellen sicher, dass dieser Verhaltenskodex oder ein inhaltlich Gleichlautender, auch in der weitergehenden Wertschöpfungskette umgesetzt wird. Konkret erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, die folgenden Anforderungen zu erfüllen: 

Information

Lieferanten sollen ihr Unternehmen analog zu diesem Kodex führen und diesen auch den Mitarbeitern zugängig machen. 

Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen 

Unsere Geschäftspartner müssen alle nationalen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Gesetze sowie Umweltschutzbestimmungen einhalten. 

Überprüfung 

Wir erwarten, dass alle Geschäftspartner überzeugende Maßnahmen einleiten, um die Einhaltung der beschriebenen Standards zu gewährleisten. Zum Zweck der Überprüfung werden wir gerne neutrale Audit Berichte des Lieferanten hinzuziehen. 

Wir oder von uns benannte Dritte sind berechtigt, zu jeder Zeit und ohne vorherige Ankündigung alle Produktionsstätten unserer Geschäftspartner und deren Unterauftragnehmer zu Kontrollzwecken zu besuchen. 

Wir behalten uns vor, Geschäftsbeziehungen zu beenden, sofern ernsthafte Verstöße gegen die grundlegenden Menschenrechte, vorsätzliche Verstöße gegen den Standard, systematische Fälschung und / oder anhaltender Mangel an Kooperationsbereitschaft vorgefunden werden. 

 

Standard für die Beschäftigung 

1. Betriebsklima 

Alle Mitarbeiter müssen mit Respekt und Würde behandelt werden. Jegliche Art der körperlichen Züchtigung, psychologischen, sexuellen oder verbalen Belästigung und Misshandlung, und jegliche andere Form der Einschüchterung sind verboten. Disziplinarmaßnahmen müssen sich im Rahmen der nationalen Gesetzgebung und der international anerkannten Menschenrechte bewegen. 

2. Arbeitszeiten 

Die Arbeitszeiten müssen in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen festgesetzt werden. In jedem Fall dürfen Arbeiter nicht mehr als 48 Stunden in einer regulären Arbeitswoche arbeiten. Mehrarbeit, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geleistet wird, muss vergütet werden. Alle Mitarbeiter müssen im Regelfall nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens 24 Stunden frei nehmen. 

3. Entlohnung 

Alle Mitarbeiter erhalten für die in der normalen Arbeitszeit erledigte Arbeit eine Bezahlung, die wenigstens dem gesetzlichen Mindestlohnniveau entspricht. 

4. Anstellungsbedingungen 

Die Beschäftigung muss auf formellen Dokumenten basieren wie z.B. einem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Diese Dokumente müssen Auskunft erteilen über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen einschließlich Vergütung, Zeitraum der Entgeltzahlung, betriebliche Leistungen, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. 

5. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 

Der Arbeitsplatz darf den Mitarbeiter oder dessen Gesundheit und Sicherheit nicht gefährden und keinen Schaden zufügen. Eine sichere und saubere Arbeitsumgebung sollte gewährleistet sein. Gesundheit am Arbeitsplatz und Sicherheitspraktiken sollen gefördert werden, so dass Unfälle und Verletzungen bei der Arbeit oder als Folge der Benutzung von Unternehmenseinrichtungen vorgebeugt wird. Diese Sicherheitspraktiken und Vorgehensweisen müssen an die Mitarbeiter kommuniziert werden. Die gleichen Prinzipien gelten auch für alle sozialen Einrichtungen und Firmenunterkünfte, sofern sie vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. 

6. Zwangsarbeit 

Alle Mitarbeiter müssen ihre Arbeit aus freien Stücken aufnehmen und auf eigenen Wunsch die Beschäftigung fortführen. Jegliche Form von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder Gefängnisarbeit ist verboten. 

7. Kinderarbeit 

Kinderarbeit im Sinne der ILO und UN Konventionen sowie nationaler Bestimmungen ist verboten. Die Altersgrenze für zugelassene Beschäftigung liegt nicht unterhalb der des schulpflichtigen Alters und in keinem Fall unter 15 Jahren (oder 14 Jahre, sofern es das nationale Recht in Übereinstimmung mit dem ILO Abkommen 138 zulässt). Jeder Lieferant wird direkt verantwortlich gemacht für Verstöße gegen das Verbot der Kinderarbeit, sollten sie in seinen eigenen Produktionsstätten oder in den Produktionsstätten seiner Unterauftragnehmer festgestellt werden. Verordnungen zum Schutz jugendlicher Arbeiter müssen befolgt werden. 

8. Diskriminierung 

Alle Mitarbeiter müssen gleich behandelt werden. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Alter, Rasse, sozialen Hintergrunds, Kaste, Nationalität, ethnischer und nationaler Herkunft, der Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation, einer Behinderung, der sexuellen oder politischen Orientierung, oder jedes anderen persönlichen Merkmals wird nicht geduldet. Es gelten die Vorschriften des AGG. 

9. Vereinigungsfreiheit 

Es ist das Recht der Mitarbeiter, eine Arbeiterorganisation (oder Gewerkschaft) ihrer eigenen Wahl zu gründen oder sich einer solchen zum Zweck der Kollektivverhandlungen anzuschließen. Wenn das Recht auf Vereinigungsfreiheit aufgrund nationaler Gesetze eingeschränkt ist, soll es den Mitarbeitern gestattet sein, Vertretungen zur Förderung ihrer Interessen und zum direkten Austausch mit ihren Arbeitgebern zu gründen. 

10. Korruption

Unsere Geschäftsbeziehungen und Entscheidungen basieren auf Leistung. Demzufolge bieten wir Dritten, wie z.B. Behörden und Kunden, niemals weder direkt noch indirekt, einen Gegenstand oder eine Leistung von Wert an, um eine Geschäftsentscheidung dieser Person zu beeinflussen oder einen Vorteil zu erzielen. Unsere Mitarbeiter nehmen auch keine Gegenstände oder Leistungen entgegen, die dazu dienen können, Geschäftsentscheidungen zu beeinflussen. Die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption, das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung und die UN Konventionen (UNCAC) sind einzuhalten. 

11. Kartell

Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig und werden von uns nicht geduldet. 

Alle Arten von Abstimmungen oder abgestimmten Verhaltensweisen mit Mitbewerbern die eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs bewirken oder bezwecken sind verboten. Kunden oder Lieferanten Beschränkungen in der Gestaltung ihrer Preise oder ihrer Lieferbeziehungen zu deren Geschäftspartnern aufzuerlegen ist untersagt. Ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist verboten. 

Zusammenarbeit und Entwicklung 

Zusätzlich zu diesen Beschäftigungsstandards erwarten wir, dass Geschäftspartner kooperativ sind und ihre Bereitschaft zeigen, unsere Aktivitäten zur konkreten Entwicklung des hier beschriebenen Standards mit zu unterstützen. 

Selbst wenn ein Verstoß auf Seiten des Lieferanten es notwendig gemacht hat, die Geschäftsbeziehungen zu beenden, bieten wir unsere Unterstützung bei der Suche nach Lösungen für schwierige Situationen und für die Entwicklung des Lieferanten an, um eine Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehungen zu ermöglichen.

Wir erachten es als eine Frage der Umsicht, angemessene Zeiträume für die Entwicklung der Leistung eines Partners in Bezug auf die Einhaltung einzelner Punkte des Standards zu gewähren. 

Beschwerden / Fragen 

Für die Beantwortung von Fragen zu einzelnen Punkten stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung. Sollten Schulungen zu einigen Themen erforderlich sein, so werden diese unterstützt. 

Jede Person, die Kenntnis über Verstöße gegen diesen Standard erhält, ist aufgefordert, die Arbeitnehmervertretung oder die Personalleitung direkt zu kontaktieren und so detailliert wie möglich über die wahrgenommenen Verstöße zu informieren. Der direkte Weg zur Geschäftsleitung steht jederzeit offen. 

 

 

Grundsatzerklärung

 

Unsere Grundsatzerklärung im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Sie hier.

Kontaktieren Sie uns

Wir stehen Ihnen bei Fragen, Anregungen, Lob und Reklamationen gerne zur Seite. Nehmen Sie dazu einfach mit uns Kontakt auf.