Verhaltenskodex

Code of Conduct

Über diesen Kodex

Als international tätiges Unternehmen wollen wir sicherstellen, dass alle, die mit ihrer Arbeit zu unserem Erfolg beitragen, seine Menschen- und Arbeitsrechte vollständig wahrnehmen kann.

Keine Person, die mit oder für uns arbeitet, soll seelischen oder körperlichen Schaden nehmen. Daher ist dieser Verhaltenskodex die Grundlage aller unserer internen Verhaltensweisen und unserer Geschäftsbeziehungen.

Die Anforderungen und Mindeststandards, die in unserem Kodex beschrieben werden, beruhen auf den Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO / ILO), der Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und allen einschlägigen Normen der Vereinten Nationen.

Obwohl wir uns bewusst sind, dass unsere Geschäftspartner*innen eventuell aus kulturellen und politischen Zusammenhängen kommen, die von unserem Wertesystem abweichen können, gibt es allgemeingültige und universale Menschenrechte, die unter allen Umständen beachtet und geschützt werden müssen.

Wir bemühen uns in unseren Entscheidungen und unserem Verhalten einen Beitrag zu den in diesem Dokument aufgeführten Verhaltensnormen zu leisten. Gegen jegliche Missachtung dieses Standards, die uns zur Kenntnis gelangt, werden wir im Rahmen des uns zur Verfügung stehenden Einflusses angehen.

Unser Unternehmen garantiert die Umsetzung dieses Kodex für alle Personen in unserem Unternehmen, unabhängig von der vertraglichen Grundlage der Beschäftigung. Gleiches erwarten wir von unseren Geschäftspartner*innen. Nationale gesetzliche Regelungen, die strenger sind als dieser Verhaltenskodex, gelten selbstverständlich in allen Fällen.

Gerechtes und gesundes Arbeitsumfeld

Verhaltensgrundsätze für Mitarbeitende

Alle Mitarbeitenden müssen mit Respekt und Würde behandelt werden. Jegliche Art
der körperlichen Züchtigung, psychologischen, sexuellen oder verbalen Belästigung
und Misshandlung, und jegliche andere Form der Einschüchterung sind verboten.
Disziplinarmaßnahmen müssen sich im Rahmen der nationalen Gesetzgebung und der
international anerkannten Menschenrechte bewegen.
Unsere Mitarbeitenden

Unsere Mitarbeitenden

  • halten sich nach bestem Wissen und Gewissen an die Gesetze der Länder, in denen wir      Geschäftsbeziehungen pflegen,
  • sehen vertrauensvolle Zusammenarbeit als Leitprinzip unserer Arbeit an,

  • basieren Geschäftsentscheidungen auf objektiven und messbaren Kriterien,

  • akzeptieren keine Geschenke, unabhängig von ihrer Form,

  • dokumentieren Ergebnisse von Vertragsverhandlungen,

  • erläutern Inhalte von Verträgen und notwendige Formalitäten offen und vorbehaltslos
    gegenüber unseren Geschäftspartner*innen.

Gleichbehandlung und Chancengleichheit

Alle Mitarbeitenden müssen mit Respekt und Würde behandelt werden. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Alter, geschlechtlicher Identität, sozialen Hintergrunds, Kaste, Nationalität, ethnischer und nationaler Herkunft, Abstammung, Geburt, Hautfarbe, sozialem Hintergrund, der Mitgliedschaft in einer
Arbeitnehmerorganisation, einer Behinderung, der sexuellen oder politischen Orientierung, familiären Pflichten, Familienstand, Schwangerschaft, Krankheiten oder jedes anderen persönlichen, gesetzlich geschützten, Merkmals wird nicht geduldet. Es gelten die Vorschriften des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).

Es wird keine Form von Androhung von Gewalt und Missbrauch einschließlich körperlicher Züchtigung, verbaler, körperlicher, sexueller, wirtschaftlicher oder psychologischer Misshandlung oder Belästigung, geistiger oder körperlicher Nötigung oder Belästigung in anderer Form oder Mobbing und Einschüchterung jeglicher Art geduldet, ebenso erniedrigende Kommentare, die auf ethnische Herkunft, sonstige persönliche Merkmale, Verbreitung falscher Tatsachen oder Unterstellungen und ähnliches abzielen. Arbeitende dürfen nicht belästigt, diszipliniert oder benachteiligt werden, wenn sie Probleme aus einem der oben genannten Gründe melden. Schutzbedürftige Personen und Mitglieder von gefährdeten Gruppen und Gemeinschaften unterliegen einem besonderen Schutz.

Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit

Die Beschäftigung muss auf formellen Dokumenten und national einschlägigen Gesetzen, Gewohnheiten oder Praktiken und internationalen Arbeitsstandards basieren – wobei stets der jeweils höhere Schutz gilt, zum Beispiel durch einen Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Diese Dokumente müssen verständlich Auskunft erteilen über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen einschließlich Vergütung, Zeitraum der Entgeltzahlung, betriebliche Leistungen, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen.

Weder die Einstellung noch das Beschäftigungsverhältnis dürfen Unsicherheit und soziale oder wirtschaftliche Verwundbarkeit bei den Mitarbeitenden verursachen. Alle Mitarbeitenden müssen ihre Arbeit aus freien Stücken aufnehmen und auf eigenen Wunsch die Beschäftigung fortführen. Jegliche Form von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Menschenhandel, unfreiwillige Arbeit oder Gefängnisarbeit ist verboten, einschließlich staatlich verordneter Zwangsarbeit.

Wir verpflichten uns zur Einhaltung internationaler Grundsätze für verantwortungsvolle Personalbeschaffung und erwarten dies auch von unseren Partnern. Arbeitnehmende dürfen keine Rekrutierungsgebühren zahlen und erhalten klare, transparente Verträge sowie Schutz vor Täuschung, Zwang und dem Einbehalt von Ausweisdokumenten. Sie haben Zugang zu kostenlosen Informationen, Rechtsbehelfen und können ihren Arbeitgeber frei wählen oder wechseln. Wir gewährleisten Chancengleichheit und menschenwürdige, flexible Arbeitsbedingungen – auch für Eltern, Betreuende und Saisonarbeitnehmer*innen. Missbräuchliche Beschäftigungsverhältnisse, etwa durch Scheinverträge oder nicht zielführende Ausbildungsprogramme, lehnen wir strikt ab und leisten ggf. Wiedergutmachung bei festgestellten Verstößen

1. Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten müssen in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen festgesetzt werden. In jedem Fall dürfen Arbeitende nicht mehr als 48 Stunden in einer regulären Arbeitswoche arbeiten. Gesetzlich vorgegebene Ruhepausen während der Arbeitszeit sind einzuhalten. Mehrarbeit, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geleistet wird, muss entsprechend der nationalen Regelungen vergütet werden. Alle Mitarbeitenden müssen im Regelfall nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens 24 Stunden frei nehmen.


2. Entlohnung

Alle Mitarbeitenden erhalten für die in der vertraglich geregelten Arbeitszeit erledigte Arbeit eine Bezahlung, die wenigstens dem gesetzlichen Mindestlohnniveau entspricht. Die Bezahlung muss regelmäßig, pünktlich, in
vertraglich geregelter Höhe und vollständig in der gesetzlichen Währung gezahlt werden. Eine Teilzahlung in Form von Sachleistung wird nur nach den Vorgaben der ILO akzeptiert. Das Lohnniveau entspricht den Fähigkeiten, Verantwortung und Ausbildung der Mitarbeitenden. Es wird eine gleiche Vergütung für gleiche Arbeitsplätze, Leistung und Qualifikation vorausgesetzt.

3. Gesundheit und Sicherheit

Der Arbeitsplatz darf den Mitarbeitenden oder deren Gesundheit und Sicherheit nicht gefährden und keinen Schaden zufügen. Eine sichere und saubere Arbeitsumgebung soll gewährleistet sein. Darunter zählen auch Handwaschbecken mit Seife und Handtrocknungsmöglichkeiten in allen Arbeitsbereichen, sauberes und sicheres Trinkwasser, Ess- und Ruhebereiche, sowie eine angemessene Anzahl von sicheren Toiletten, die ausreichend Privatsphäre bieten.

Gesundheit am Arbeitsplatz und Sicherheitspraktiken sollen gefördert werden, so dass Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten bei der Arbeit oder als Folge der Benutzung von Unternehmenseinrichtungen vorgebeugt wird. Hierbei müssen nationale Standards für Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz eingehalten werden. Den Mitarbeitenden steht wirksame persönliche Schutzkleidung zur Verfügung, unter angemessener Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse. Des Weiteren muss ein gleicher Zugang zu angemessener arbeitsmedizinischer Betreuung, wie zu einer betriebsärztlichen Betreuung, gewährleistet werden.

Durch geeignete Personen oder Ausschüsse, wie einer Fachkraft für Sicherheit oder einem Arbeitssicherheitsausschuss, werden regelmäßige Beurteilungen der Arbeitsbedingungen auf potenzielle und tatsächliche Gesundheits- und Sicherheitsgefährdung durchgeführt. Dabei gilt es die Mitarbeitenden regelmäßig
zu sensibilisieren.

Alle tatsächlichen Vorfälle am Arbeitsplatz werden entsprechend dokumentiert und aufgezeichnet. In gefährlichen Situationen dürfen Mitarbeitende eigenständig ihre Arbeit unterbrechen und das Gelände oder Gebäude verlassen. Auf vorhersehbare Notfälle in den eigenen Anlagen und Gebäude muss entsprechend vorbereitet und Schutz gewährleistet werden. Diese Sicherheitspraktiken und Vorgehensweisen müssen an die Mitarbeitenden kommuniziert werden.

Arbeitsrechte und Mitbestimmung

1. Sozialer Dialog

Wir fördern einen respektvollen und offenen Dialog, der auf gegenseitigem Verständnis und Wertschätzung beruht. Alle Mitarbeitenden können ihre Meinungen und Ideen frei äußern, wobei stets die Würde und die Perspektiven anderer respektiert werden muss. Wir streben danach, durch Dialog Lösungen zu finden und das Miteinander zu stärken.

2. Vereinigungsfreiheit

Es ist das Recht der Mitarbeitenden, eine Arbeiterorganisation ihrer eigenen Wahl zu gründen oder sich einer solchen zum Zweck der Kollektivverhandlungen anzuschließen. Wenn das Recht auf Vereinigungsfreiheit aufgrund nationaler Gesetze eingeschränkt ist, soll es den Mitarbeitenden gestattet sein, Vertretungen zur Förderung ihrer Interessen und zum direkten Austausch mit ihren Arbeitgebern zu gründen. Arbeitnehmervertreter dürfen nicht daran gehindert werden mit Arbeitnehmenden in Kontakt zu treten.

3. Umgang mit Interessenskonflikten

Auftretende Interessenskonflikte sollen transparent und offen angesprochen werden. Alle Mitarbeitenden sind angehalten, potentielle Konflikte umgehend zu melden, um eine faire und objektive Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Bei der Lösung von Interessenskonflikten ist auf Integrität und Fairness zu achten, um das Vertrauen innerhalb des Unternehmens zu wahren. Durch einen respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit solchen Situationen fördern wir ein harmonisches und produktives Arbeitsumfeld.

Geschäftspartner und andere Dritte

1. Faire Zusammenarbeit und partnerschaftliche Entwicklung

Grundsätzlich sind wir bestrebt, langfristige Geschäftsbeziehungen mit allen unseren Geschäftspartner*innen aufzubauen und zu pflegen. Wir erwarten von unseren Geschäftspartner*innen, diesen Verhaltenskodex zu respektieren, soziale Standards einzuhalten und in einer ehrlichen Art und Weise nach Recht und Gesetz zu handeln. Unsere Lieferant*innen sollen sicherstellen, dass dieser Verhaltenskodex oder ein inhaltlich Gleichlautender auch in der weitergehenden Wertschöpfungskette umgesetzt wird. Konkret erwarten wir von unseren Geschäftspartner*innen, die folgenden Anforderungen zu erfüllen:

Information

Lieferant*innen sollen ihr Unternehmen analog zu diesem Kodex führen und diesen auch den Mitarbeitenden zugänglich machen.

Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

Unsere Geschäftspartner*innen sollen alle nationalen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Gesetze, sowie Umweltschutzbestimmungen einhalten.

Überprüfung

Wir erwarten, dass alle Geschäftspartner*innen überzeugende Maßnahmen einleiten, um die Einhaltung der beschriebenen Standards zu gewährleisten. Zum
Zweck der Überprüfung werden wir neutrale Audit Berichte des Lieferanten hinzuziehen.

Wir oder zumindest von uns benannte Dritte sollen berechtigt sein, zu jeder Zeit und ohne vorherige Ankündigung alle Produktionsstätten unserer
Geschäftspartner*innen und deren Unterauftragnehmer*innen zu Kontrollzwecken zu besuchen.

Wir behalten uns vor, Geschäftsbeziehungen zu beenden, sofern ernsthafte Verstöße gegen die grundlegenden Menschenrechte, vorsätzliche Verstöße gegen den Standard, systematische Fälschung und / oder anhaltender Mangel an Kooperationsbereitschaft vorgefunden werden.

2. Schutz vor Korruption und Bestechung

Unsere Geschäftsbeziehungen und Entscheidungen basieren auf Leistung. Demzufolge bieten wir Dritten, wie z.B. Behörden und Kund*innen niemals, weder direkt noch indirekt, einen Gegenstand oder eine Leistung von Wert an, um eine Geschäftsentscheidung dieser Person zu beeinflussen oder einen Vorteil zu erzielen. Unsere Mitarbeitenden nehmen auch keine Gegenstände oder Leistungen entgegen, die dazu dienen können, Geschäftsentscheidungen zu beeinflussen. Dafür wird intern regelmäßig ein Bewusstsein für Richtlinien, Kontrollen, Programme und Maßnahmen gegen unethisches Verhalten und Compliance vermittelt. Die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption, das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung und die UN Konventionen (UNCAC) sind einzuhalten.

3. Wettbewerb und Kartellrecht

Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber*innen, der Verbraucher*innen oder der sonstigen Marktteilnehmer*innen nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig und werden von uns nicht geduldet. Alle Arten von Abstimmungen oder abgestimmten Verhaltensweisen mit Mitbewerber*innen, die eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs bewirken oder bezwecken, sind verboten. Kund*innen oder Lieferant*innen Beschränkungen in der Gestaltung ihrer Preise oder ihrer Lieferbeziehungen zu deren Geschäftspartner*innen aufzuerlegen ist untersagt.

4. Verantwortung in der Lieferkette

Zusätzlich zu diesen Beschäftigungsstandards erwarten wir, dass Geschäftspartner*innen kooperativ sind und ihre Bereitschaft zeigen, unsere Aktivitäten zur konkreten Entwicklung des hier beschriebenen Standards mit zu
unterstützen. Das Recht auf Wasser, Nahrung und Bildung muss gegeben sein. Selbst wenn ein Verstoß auf Seiten der Lieferant*innen es notwendig gemacht hat die Geschäftsbeziehungen zu beenden, bieten wir unsere Unterstützung bei der Suche nach Lösungen für schwierige Situationen und für die Entwicklung des
Lieferant*innen an, um eine Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehungen zu ermöglichen.

Wir erachten es als eine Frage der Umsicht angemessene Zeiträume für die Entwicklung der Leistung von Partner*innen in Bezug auf die Einhaltung einzelner Punkte des Standards zu gewähren.

Eine kontinuierliche Weiterentwicklung sowie die Betrachtung prozess- und risikobasierter Sorgfaltspflichten sind hierbei ein wichtiger Punkt.

Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt

Produktsicherheit

Die Sicherheit unserer Produkte hat oberste Priorität. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, die im Unternehmen geltenden Vorgaben und gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, um die Qualität und Unbedenklichkeit unserer Lebensmittel zu gewährleisten. Wir fördern eine Kultur der Wachsamkeit, in der potentielle Risiken frühzeitig erkannt und gemeldet werden. Regelmäßige Schulungen und Audits sind Teil unseres Engagements, um sicherzustellen, dass alle Prozesse den höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Durch verantwortungsbewusstes Handeln tragen wir gemeinsam dazu bei, die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Verbraucher*innen zu schützen.

Nachhaltigkeit

Nachhaltiges Wirtschaften ist die Basis zukunftsweisender Unternehmensführung. Umfassend arbeiten wir zu den relevanten Themen aus Ökonomie, Ökologie und Sozialem. Wir haben relevante Themen wie Klima und Energie, Ressourcen, Qualität und Verbraucherschutz, Demografie und gesellschaftliche Verantwortung konsequent im Blick. Dabei begreifen wir unsere Nachhaltigkeitsarbeit als stetigen Prozess einer gemeinsam wahrgenommenen Verantwortung.

Umweltschutz

Wir verpflichten uns dazu, als Unternehmen umweltbewusst zu handeln und die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt durch den Einsatz gesellschaftlich verantwortungsvoller und wirtschaftlich tragbarer Methoden so gering wie möglich zu halten. Unsere umweltbezogenen Sorgfaltspflichten integrieren wir über unser prozess- und risikobasiertes Managementsystem, um die Umweltauswirkungen unserer Tätigkeiten zu erörtern und angemessene Maßnahmen zur Vermeidung, Abschwächung und Behebung negativer Auswirkungen zu ergreifen.

Umweltschutz, Recycling und Energie-Einsparungen für saubere Luft, reines Wasser, zur Reduzierung des Abfallaufkommens und zur Regeneration der natürlichen Ressourcen der Erde werden von uns gefördert. Wir halten alle anwendbaren Umweltgesetze und diesbezügliche Rechtsvorschriften in den Ländern ein, in denen wir unsere Produkte herstellen.

Achtung der Menschenrechte

Kinderarbeit im Sinne der ILO und UN Konventionen sowie nationaler Bestimmungen ist verboten. Die Altersgrenze für zugelassene Beschäftigung liegt nicht unterhalb der des schulpflichtigen Alters und in keinem Fall unter 15 Jahren (oder 14 Jahre, sofern es das nationale Recht in Übereinstimmung mit dem ILO Abkommen 138 zulässt). Dafür werden zuverlässige Mechanismen zur Altersabfrage verwendet, die weder erniedrigend noch respektlos sind.  Jeder Liefernde wird direkt verantwortlich gemacht für Verstöße gegen das Verbot der Kinderarbeit, sollten sie in seinen eigenen Produktionsstätten oder in den Produktionsstätten seiner Unterauftragnehmer festgestellt werden. Verordnungen zum Schutz jugendlicher Arbeitenden müssen befolgt werden.

Es müssen die Leitprinzipien der UNGP (Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte) sowie die Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) respektiert und gefördert werden.

Compliance und Transparenz

Jede Person, die Kenntnis über Verstöße gegen diesen Standard erhält, ist aufgefordert, die Arbeitnehmervertretung oder die Personalleitung direkt zu kontaktieren und so detailliert wie möglich über die wahrgenommenen Verstöße zu informieren. Der direkte Weg zur Geschäftsleitung steht jederzeit offen. Interne Meldungen können auch anonym über die installierte Software getätigt werden. Externe Meldungen können über unsere Homepage, bei Bedarf auch anonym, gemeldet werden.

Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten ist unerlässlich für das Vertrauen unserer Kund*innen und Partner*innen. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, die geltenden Datenschutzgesetze sowie internen Richtlinien einzuhalten, um die Vertraulichkeit und Integrität von Informationen zu gewährleisten. Sensible Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Wir setzen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen.

Grundsatzerklärung

Unsere Grundsatzerklärung im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist hier einsehbar.

 

Kontakt

Bei Fragen, Anregungen, Lob oder Reklamationen steht das Team von KuchenMeister gerne zur Verfügung.